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Fachlich geprüft

Riester-Glossar

Riester, Zulage, Altersvorsorgedepot: Die private Altersvorsorge steckt voller Fachbegriffe. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten verständlich und ohne Fachjargon.

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Andreas Aufermann

A

Altersvorsorge-Reformgesetz (AltvRefG)

Das Altersvorsorge-Reformgesetz (AltvRefG) löst die Riester-Rente ab dem 1. Januar 2027 durch ein neues Fördersystem ab. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Bestehende Riester-Verträge bleiben davon unberührt und genießen unbefristeten Bestandsschutz.

Siehe auch: Reform 2027, Bestandsschutz

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist eine neue, ab 2027 verfügbare Produktkategorie der staatlich geförderten Altersvorsorge. Es ermöglicht erstmals kapitalmarktbasiertes Sparen (z. B. in ETFs) mit staatlicher Förderung – ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Die Renditechancen sind entsprechend höher, die Schwankungen mit dem Kapitalmarkt aber auch; das Anlagerisiko trägt der Sparer selbst. Neben dem Altersvorsorgedepot gibt es ab 2027 zwei weitere Produktwege: Garantieprodukte und das Standardprodukt.

Siehe auch: ETF, Fonds, Beitragsgarantie, Standardprodukt

Ansparphase

Die Ansparphase ist der Zeitraum, in dem ein Riester-Sparer Beiträge in seinen Vertrag einzahlt und Zulagen erhält. Sie dauert bis zum Beginn der Auszahlung, in der Regel ab dem 62. Lebensjahr. Ende 2024 befanden sich rund 15 Millionen Verträge in der Ansparphase.

Siehe auch: Auszahlungsphase

Auszahlungsphase

Die Auszahlungsphase ist der Zeitraum, in dem ein Riester-Vertrag Leistungen auszahlt: als lebenslange monatliche Rente oder ab 2027 auch als befristeter Auszahlplan. 2023 bezogen bereits rund 1,17 Millionen Personen eine Riester-Rente, im Durchschnitt rund 136 Euro pro Monat.

Siehe auch: Lebenslange Rente, Auszahlplan

Auszahlplan

Der Auszahlplan ist ab 2027 eine neue Auszahlungsoption neben der lebenslangen Rente: Das angesparte Kapital wird über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt, zum Beispiel über 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr. Im bisherigen Riester-System war grundsätzlich eine lebenslange Rente vorgeschrieben.

Siehe auch: Lebenslange Rente

B

Banksparplan

Ein Banksparplan ist eine der vier Riester-Varianten und wurde vor allem von Sparkassen und Volksbanken angeboten. Ende 2024 existierten noch rund 0,5 Millionen Verträge (3,3 % des Bestands). Seit Jahren werden keine neuen Banksparpläne mehr abgeschlossen.

Beitragsfreistellung

Eine Beitragsfreistellung liegt vor, wenn der Sparer keine Beiträge mehr in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Der Vertrag wird dabei nicht gekündigt, sondern pausiert: Es fließen weder Beiträge noch Zulagen. Das angesparte Kapital bleibt erhalten, wächst aber kaum weiter. In Deutschland sind rund 3 Millionen Riester-Verträge beitragsfrei gestellt.

Siehe auch: Ruhender Vertrag

Beitragsgarantie

Die Beitragsgarantie ist die Zusage eines Anbieters, dass zum Rentenbeginn mindestens ein bestimmter Anteil der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Im bisherigen Riester-System war eine 100-prozentige Beitragsgarantie Pflicht: Jeder eingezahlte Euro musste zu Rentenbeginn mindestens vorhanden sein. Ab 2027 gibt es Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie und Produkte ganz ohne Garantie (z. B. das Altersvorsorgedepot). Die Beitragsgarantie ist nicht dasselbe wie der Garantiezins.

Siehe auch: Garantiezins, Altersvorsorgedepot

Beitragsproportionale Zulage

Die beitragsproportionale Zulage ist das neue Förderprinzip ab 2027: Die Höhe der staatlichen Zulage richtet sich direkt nach dem eingezahlten Beitrag und nicht mehr nach dem Einkommen. Für jeden Euro bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent Zulage, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt (150 Euro pro Monat), erhält die volle Grundzulage von 540 Euro.

Siehe auch: Grundzulage, Mindesteigenbeitrag

Berufseinsteigerbonus

Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Zulage von 200 Euro für Sparer, die ihren Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen. Der Bonus gilt sowohl im alten als auch im neuen System ab 2027.

Bestandsschutz

Der Bestandsschutz sorgt dafür, dass Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, mit allen bisherigen Konditionen unverändert weiterlaufen. Es gibt keine automatische Umstellung in das neue Fördersystem, der Bestandsschutz ist unbefristet. Jeder Sparer entscheidet selbst, ob er seinen Vertrag behält, die Förderung wechselt oder das Kapital überträgt.

Siehe auch: Förderwechsel, Kapitalübertragung

Bruttoeinkommen (rentenversicherungspflichtig)

Das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen ist das Jahresgehalt vor Steuern und Sozialabgaben, soweit es der Rentenversicherungspflicht unterliegt. Im alten Riester-System bestimmt dieses Einkommen den Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro) müssen eingezahlt werden, um die volle Zulage zu erhalten. Im neuen System ab 2027 spielt das Einkommen für die Förderhöhe keine Rolle mehr.

Siehe auch: Mindesteigenbeitrag

E

ETF (Exchange Traded Fund)

Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Fonds, der einen Aktienindex (z. B. den DAX oder den MSCI World) nachbildet. ETFs gelten als kostengünstig und breit gestreut. Im neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 kann staatlich gefördert in ETFs gespart werden.

Siehe auch: Fonds, Altersvorsorgedepot

F

Fonds

Ein Investmentfonds sammelt Geld vieler Anleger und investiert es in Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere. Fondsgebundene Riester-Verträge und Riester-Fondssparpläne investieren die Beiträge in solche Fonds. Schwankungen am Kapitalmarkt wirken sich direkt auf den Vertragswert aus.

Siehe auch: Fondssparplan, ETF

Fondssparplan (Riester)

Ein Fondssparplan ist eine der vier Riester-Varianten, bei der die Beiträge in Investmentfonds fließen. Ende 2024 existierten rund 3,1 Millionen Riester-Fondssparpläne (20,4 % des Bestands). Die größten Anbieter sind Union Investment (über Volks- und Raiffeisenbanken), DWS (über Deutsche Bank) und Deka (über Sparkassen). Fondssparpläne haben eine Beitragsgarantie, aber keinen festen Garantiezins.

Siehe auch: Beitragsgarantie, Garantiezins

Förderberechtigung

Die Förderberechtigung entscheidet, wer Riester-Zulagen erhalten kann. Förderberechtigt sind vor allem Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte. Ehepartner von Förderberechtigten können mittelbar berechtigt sein. Ab 2027 erweitert sich der Kreis: Dann sind auch Selbständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt.

Siehe auch: Mittelbar berechtigt, Versorgungswerk

Förderquote

Die Förderquote ist das Verhältnis zwischen staatlicher Förderung und eigenem Beitrag, ausgedrückt in Prozent. Beispiel: Wer 600 Euro im Jahr einzahlt und 300 Euro Zulagen erhält, hat eine Förderquote von 50 %. Die Förderquote zeigt auf einen Blick, wie viel der Staat zum eigenen Sparbeitrag dazugibt.

Förderschädliche Verwendung

Eine förderschädliche Verwendung liegt vor, wenn ein Riester-Vertrag gekündigt wird: Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile der gesamten Vertragslaufzeit müssen dann an den Staat zurückgezahlt werden. Bei einer Mutter mit zwei Kindern und 18 Jahren Laufzeit können das 8.000 bis 10.000 Euro sein. Eine Kapitalübertragung ab 2027 ist dagegen nicht förderschädlich.

Siehe auch: Kapitalübertragung, Kündigung

Förderwechsel

Ein Förderwechsel bedeutet, dass ein bestehender Riester-Vertrag mit allen Konditionen (einschließlich Garantiezins) weiterläuft, aber ab 2027 die neue, höhere staatliche Förderung erhält. Es ist kein neues Produkt nötig – eine einseitige Erklärung gegenüber dem Anbieter genügt (BMF-FAQ, Mai 2026). Auch Rentenfaktor und Kostenstruktur bleiben erhalten, allein die Grundzulage kann von 175 Euro auf bis zu 540 Euro steigen. Der Förderwechsel ist nicht rückgängig zu machen.

Siehe auch: Kapitalübertragung, Grundzulage

Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente ist ein neues Element der Reform 2027: Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Staat 10 Euro pro Monat (120 Euro pro Jahr) in ein individuelles Vorsorgedepot. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und steht dem Kind ab dem Rentenalter zur Verfügung.

G

Garantieprodukt (ab 2027)

Ein Garantieprodukt ist eine der drei neuen geförderten Produktkategorien ab 2027 und sichert einen Teil der eingezahlten Beiträge ab (80 % oder 100 % Beitragsgarantie), teils mit lebenslanger Rente. Garantieprodukte schützen vor Verlusten bei Börsenschwankungen, bieten dafür geringere Renditechancen als das Altersvorsorgedepot. Hierunter fallen auch die neuen Versicherungslösungen.

Siehe auch: Beitragsgarantie, Altersvorsorgedepot, Standardprodukt

Garantiezins (Höchstrechnungszins)

Der Garantiezins ist der Zinssatz, den ein Lebensversicherer auf den Sparanteil eines klassischen Vertrags mindestens gutschreiben muss, und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit. Je früher der Vertrag abgeschlossen wurde, desto höher ist in der Regel der Garantiezins. Riester gibt es erst seit 2002. Der höchste Garantiezins für Riester-Verträge liegt daher bei 3,25 % (Abschluss 2002 bis 2003). Der oft zitierte Wert von 4,0 % gilt nur für ältere Lebensversicherungen, nicht für Riester.

Quelle: GDV/DAV, Höchstrechnungszins-Historie. Der Garantiezins gilt nur für klassische Riester-Rentenversicherungen, nicht für fondsgebundene Verträge. Er bezieht sich auf den Sparanteil, nicht auf den gesamten eingezahlten Beitrag. Bei einer Kapitalübertragung in ein neues Produkt geht der Garantiezins verloren. Beim Förderwechsel bleibt er erhalten.

AbschlussGarantiezins
2002 bis 20033,25 %
2004 bis 20062,75 %
2007 bis 20112,25 %
2012 bis 20141,75 %
2015 bis 20161,25 %
2017 bis 20210,90 %
2022 bis 20240,25 %
ab 20251,00 %

Siehe auch: Sparanteil, Förderwechsel, Kapitalübertragung

Grundzulage

Die Grundzulage ist die jährliche staatliche Zulage für einen Riester-Vertrag, unabhängig von Kindern.

Altes System (bis Ende 2026): maximal 175 Euro pro Jahr, wenn der Mindesteigenbeitrag voll eingezahlt wird.

Neues System (ab 2027): maximal 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro (150 Euro pro Monat). Die Zulage steigt stufenweise mit dem Beitrag.

Siehe auch: Beitragsproportionale Zulage, Mindesteigenbeitrag

Günstigerprüfung

Die Günstigerprüfung ist eine automatische Prüfung durch das Finanzamt: Es vergleicht, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die Summe der Zulagen. Ist die Steuerersparnis größer, wird die Differenz als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt. Der Sparer erhält immer das günstigere Ergebnis. Die Günstigerprüfung gibt es sowohl im alten als auch im neuen System.

Siehe auch: Sonderausgabenabzug

H

Höchstbeitrag

Der Höchstbeitrag ist der Maximalbetrag, der pro Jahr in einen geförderten Riester-Vertrag eingezahlt werden kann.

Altes System: 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen).

Neues System ab 2027: bis zu 6.840 Euro pro Jahr insgesamt, davon werden maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag mit Zulagen gefördert.

K

Kapitalübertragung

Bei einer Kapitalübertragung wird das angesparte Riester-Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt überführt. Die bisherige Förderung bleibt erhalten, der Garantiezins des Altvertrags entfällt jedoch. Ein formloses Schreiben an den bisherigen Anbieter genügt, dessen Zustimmung ist nicht nötig; es können aber Wechselkosten anfallen. Die Kapitalübertragung unterscheidet sich damit grundlegend vom Förderwechsel und von der Kündigung.

Siehe auch: Förderwechsel, Kündigung, Förderschädliche Verwendung

Kinderzulage

Die Kinderzulage ist eine jährliche staatliche Zulage pro Kind mit Kindergeldbezug, zusätzlich zur Grundzulage.

Altes System: 300 Euro pro Kind und Jahr (geboren ab 2008) bzw. 185 Euro pro Kind und Jahr (geboren vor 2008).

Neues System ab 2027: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, ebenfalls beitragsproportional. Die volle Kinderzulage gibt es bei einem Eigenbeitrag von mindestens 300 Euro pro Jahr je Kind (25 Euro pro Monat).

Die Kinderzulage wird standardmäßig der Mutter zugewiesen. Eltern können die Zuweisung auf Antrag ändern.

Siehe auch: Grundzulage

Kündigung (Riester-Vertrag)

Eine Kündigung ist die Auflösung eines Riester-Vertrags mit Auszahlung des Guthabens und gilt als förderschädliche Verwendung. Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen an den Staat zurückgezahlt werden. Mit der Reform 2027 gibt es eine deutlich günstigere Alternative: die Kapitalübertragung in ein neues Produkt, bei der die komplette bisherige Förderung erhalten bleibt.

Siehe auch: Förderschädliche Verwendung, Kapitalübertragung

L

Langlebigkeitsrisiko

Das Langlebigkeitsrisiko ist das finanzielle Risiko, dass das Ersparte nicht bis ans Lebensende reicht. Eine lebenslange Rente schützt vor diesem Risiko, weil sie unabhängig vom Alter bis zum Tod gezahlt wird. Im Altersvorsorgedepot ohne lebenslange Rente trägt der Sparer dieses Risiko selbst.

Siehe auch: Lebenslange Rente

Lebenslange Rente

Die lebenslange Rente ist eine monatliche Zahlung, die ab Rentenbeginn bis zum Lebensende erfolgt, unabhängig davon, wie alt der Sparer wird. Im bisherigen Riester-System war die lebenslange Rente die Standardauszahlungsform. Ab 2027 bleiben lebenslange Renten über Garantieprodukte möglich. Daneben gibt es befristete Auszahlpläne als neue Option.

Siehe auch: Auszahlplan, Rentenfaktor

M

Mindesteigenbeitrag

Der Mindesteigenbeitrag ist der Betrag, den ein Sparer selbst einzahlen muss, um die volle staatliche Zulage zu erhalten.

Altes System: 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen, maximal 2.100 Euro insgesamt. Mindestens 60 Euro pro Jahr (Sockelbetrag). Steigt das Gehalt, steigt auch der Mindesteigenbeitrag. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Sparer ihre Zulage nicht voll ausschöpfen.

Neues System ab 2027: Mindestens 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat) für jede Förderung. 1.800 Euro pro Jahr (150 Euro pro Monat) für die volle Grundzulage. Das Einkommen spielt keine Rolle mehr.

Siehe auch: Grundzulage, Förderquote

Mittelbar berechtigt

Mittelbar berechtigt sind Ehepartner von unmittelbar förderberechtigten Personen: Sie können über deren Riester-Vertrag eine eigene Zulage erhalten, auch wenn sie selbst nicht rentenversicherungspflichtig sind. Voraussetzung ist ein eigener Riester-Vertrag mit einem Mindestbeitrag (im neuen System ab 2027: 120 Euro pro Jahr). Die Grundzulage für mittelbar Berechtigte ist im neuen System auf 175 Euro gedeckelt.

R

Reform 2027

„Reform 2027" ist die Kurzbezeichnung für die Altersvorsorge-Reform, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Ab diesem Datum gilt ein neues Fördersystem mit höheren Zulagen, einfacherer Förderlogik und drei neuen Produktkategorien (Altersvorsorgedepot, Garantieprodukte, Standardprodukt). Bestehende Riester-Verträge genießen unbefristeten Bestandsschutz.

Siehe auch: Altersvorsorge-Reformgesetz

Rentenfaktor

Der Rentenfaktor ist eine Kennzahl in klassischen Riester-Rentenversicherungen: Er gibt an, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro Vertragsguthaben garantiert wird. Ältere Verträge haben oft bessere Rentenfaktoren als heutige, weil die Kalkulation auf günstigeren Sterbetafeln basiert. Bei einer Kapitalübertragung geht der garantierte Rentenfaktor des Altvertrags verloren. Beim Förderwechsel bleibt er erhalten.

Siehe auch: Förderwechsel, Kapitalübertragung

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge, eingeführt 2002 und benannt nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester. Wer regelmäßig spart, erhält staatliche Zulagen und Steuervorteile. Es gibt vier Varianten: Rentenversicherung (66 % des Bestands), Fondssparplan (20 %), Wohn-Riester (10 %) und Banksparplan (3 %). Ab 2027 werden keine neuen Riester-Verträge nach altem Muster mehr abgeschlossen. Bestehende Verträge bleiben unverändert erhalten.

Riester-Rentenversicherung (klassisch)

Die klassische Riester-Rentenversicherung ist die häufigste Riester-Variante: Ein Lebensversicherer garantiert einen festen Zinssatz auf den Sparanteil (den Garantiezins) und eine lebenslange monatliche Rente. Rund zwei Drittel aller Riester-Verträge sind klassische Rentenversicherungen. Sie bieten hohe Sicherheit, haben aber oft höhere Kosten als Fondssparpläne oder das neue Altersvorsorgedepot.

Siehe auch: Garantiezins, Sparanteil

Riester-Rentenversicherung (fondsgebunden)

Die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung ist eine Variante der Riester-Rentenversicherung, bei der die Beiträge ganz oder teilweise in Fonds investiert werden. Es gibt eine Beitragsgarantie (die eingezahlten Beiträge sind zu Rentenbeginn mindestens vorhanden), aber keinen festen Garantiezins. Die Renditechancen sind höher als bei klassischen Verträgen, die Schwankungen ebenfalls.

Siehe auch: Beitragsgarantie, Fonds

Ruhender Vertrag

Ein ruhender Vertrag ist ein beitragsfrei gestellter Riester-Vertrag, in den keine Beiträge mehr fließen. Rund 3 Millionen Verträge in Deutschland sind ruhend gestellt, fast jeder fünfte. Das Kapital ist nicht verloren, aber es fließen weder neue Beiträge noch Zulagen. Häufige Auslöser: Elternzeit, Teilzeitwechsel, Jobwechsel. Ab 2027 gibt es drei sinnvolle Wege: Beiträge wieder aufnehmen, Kapital in ein neues Produkt übertragen oder den Vertrag so weiterlaufen lassen.

Siehe auch: Beitragsfreistellung

Rückkaufswert

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer auszahlt, wenn ein Vertrag vorzeitig aufgelöst wird. Er liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge, weil Abschluss- und Verwaltungskosten bereits abgezogen wurden. Bei einer Kündigung wird zusätzlich die gesamte bisherige Förderung abgezogen.

Siehe auch: Kündigung

S

Sockelbetrag

Der Sockelbetrag ist der absolute Mindestbeitrag im alten Riester-System: 60 Euro pro Jahr (5 Euro pro Monat). Selbst wenn die 4-Prozent-Regel rechnerisch einen niedrigeren Betrag ergeben würde, muss mindestens der Sockelbetrag eingezahlt werden, um Zulagen zu erhalten. Im neuen System ab 2027 liegt der Mindestbeitrag bei 120 Euro pro Jahr.

Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug erlaubt es, Riester-Beiträge inklusive des Zulagenanspruchs in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen. Im alten System bis maximal 2.100 Euro, im neuen System bis 1.800 Euro Eigenbeitrag plus Zulagen. Das Finanzamt prüft über die Günstigerprüfung automatisch, ob die Steuerersparnis daraus höher ausfällt als die Zulagen.

Siehe auch: Günstigerprüfung

Sparanteil

Der Sparanteil ist der Teil des Riester-Beitrags, der nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten tatsächlich in die Geldanlage fließt. Der Garantiezins bezieht sich auf diesen Sparanteil, nicht auf den gesamten Beitrag. Bei kostengünstigen Verträgen ist der Sparanteil hoch, bei teuren Altverträgen kann er deutlich niedriger sein.

Siehe auch: Garantiezins

Standardprodukt (ab 2027)

Das Standardprodukt ist die dritte neue Produktkategorie ab 2027 neben Altersvorsorgedepot und Garantieprodukten. Es wird von jedem Anbieter verpflichtend angeboten und hat einen gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent pro Jahr. Es ist auf das Wesentliche beschränkt und lässt sich kaum an persönliche Bedürfnisse anpassen. Zum Vergleich: Viele alte Riester-Verträge liegen bei Gesamtkosten von 1,5 bis 2,5 Prozent.

Siehe auch: Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt

V

Versorgungswerk (berufsständisch)

Ein berufsständisches Versorgungswerk ist eine eigenständige Rentenversicherung für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Apotheker. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke waren im alten Riester-System nicht förderberechtigt. Ab 2027 ändert sich das: Auch sie können erstmals die staatliche Förderung nutzen.

W

Wohn-Riester (Eigenheimrente)

Wohn-Riester ist eine der vier Riester-Varianten, bei der die staatliche Förderung nicht in einen Sparvertrag, sondern in die Tilgung einer selbstgenutzten Immobilie fließt. Ende 2024 existierten rund 1,5 Millionen Wohn-Riester-Verträge (10,1 % des Bestands), vor allem bei den großen Bausparkassen Schwäbisch Hall, LBS, Wüstenrot und BHW.

Z

Zulage (Riester)

Die Zulage ist der Oberbegriff für die staatlichen Zuschüsse in einen Riester-Vertrag. Sie setzt sich zusammen aus Grundzulage, Kinderzulage und gegebenenfalls dem Berufseinsteigerbonus. Im neuen System ab 2027 sind die Zulagen insgesamt deutlich höher, vor allem die Grundzulage (bis zu 540 statt 175 Euro).

Siehe auch: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus

Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ist die Behörde, die für die Verwaltung und Auszahlung der Riester-Zulagen zuständig ist. Sie ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt. Die ZfA prüft die Förderberechtigung und überweist die Zulagen direkt an den Riester-Anbieter.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen als Informationsquelle und zur ersten Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle versicherungsfachliche Beratung, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir eine kostenlose Fachberatung.

Quellen: Bundesfinanzministerium / Zulagenstelle für Altersvermögen (BMF/ZfA), Statistische Auswertungen zur Riester-Förderung, Stichtag 15.05.2025, Beitragsjahr 2022. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Entwicklung der Riester-Verträge, Quartalsstatistik Ende 2024. Forsa-Umfrage im Auftrag der BarmeniaGothaer (2026). Aeiforia, Studie zu Kapitalabflüssen (2026). Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (AltvRefG), Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026. Datenstand: Juli 2026.