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Fachlich geprüft

Riester-Glossar

Riester, Zulage, Altersvorsorgedepot: Die private Altersvorsorge steckt voller Fachbegriffe. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten verständlich und ohne Fachjargon.

A

Altersvorsorge-Reformgesetz (AltvRefG)

Das Gesetz, das die Riester-Rente ab dem 1. Januar 2027 durch ein neues Fördersystem ablöst. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Bestehende Riester-Verträge bleiben davon unberührt und genießen unbefristeten Bestandsschutz.

Siehe auch: Reform 2027, Bestandsschutz

Altersvorsorgedepot

Eine neue, ab 2027 geförderte Produktkategorie. Im Altersvorsorgedepot wird staatlich gefördert in Fonds und ETFs gespart, ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Die Renditechancen sind höher, die Schwankungen mit dem Kapitalmarkt aber auch. Das Anlagerisiko trägt der Sparer selbst. Das Altersvorsorgedepot ist einer von drei neuen Produktwegen neben Garantieprodukten und dem Standardprodukt.

Siehe auch: ETF, Fonds, Beitragsgarantie, Standardprodukt

Ansparphase

Der Zeitraum, in dem ein Riester-Sparer Beiträge in seinen Vertrag einzahlt und Zulagen erhält. Die Ansparphase dauert bis zum Beginn der Auszahlung, in der Regel ab dem 62. Lebensjahr. Ende 2024 befanden sich rund 15 Millionen Verträge in der Ansparphase.

Siehe auch: Auszahlungsphase

Auszahlungsphase

Der Zeitraum, in dem ein Riester-Vertrag Leistungen auszahlt: als lebenslange monatliche Rente oder ab 2027 auch als befristeter Auszahlplan. 2023 bezogen bereits rund 1,17 Millionen Personen eine Riester-Rente, im Durchschnitt rund 136 Euro pro Monat.

Siehe auch: Lebenslange Rente, Auszahlplan

Auszahlplan

Ab 2027 eine neue Auszahlungsoption neben der lebenslangen Rente. Das angesparte Kapital wird über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt, zum Beispiel über 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr. Im bisherigen Riester-System war grundsätzlich eine lebenslange Rente vorgeschrieben.

Siehe auch: Lebenslange Rente

B

Banksparplan

Eine der vier Riester-Varianten. Banksparpläne wurden vor allem von Sparkassen und Volksbanken angeboten. Ende 2024 existierten noch rund 0,5 Millionen Verträge (3,3 % des Bestands). Seit Jahren werden keine neuen Banksparpläne mehr abgeschlossen.

Beitragsfreistellung

Ein Riester-Vertrag wird beitragsfrei gestellt, wenn der Sparer keine Beiträge mehr einzahlt. Der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern pausiert. Es fließen weder Beiträge noch Zulagen. Das angesparte Kapital bleibt erhalten, wächst aber kaum weiter. In Deutschland sind rund 3 Millionen Riester-Verträge beitragsfrei gestellt.

Siehe auch: Ruhender Vertrag

Beitragsgarantie

Die Zusage eines Anbieters, dass zum Rentenbeginn mindestens ein bestimmter Anteil der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Im bisherigen Riester-System war eine 100-prozentige Beitragsgarantie Pflicht: Jeder eingezahlte Euro musste zu Rentenbeginn mindestens vorhanden sein. Ab 2027 gibt es Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie und Produkte ganz ohne Garantie (z. B. das Altersvorsorgedepot). Die Beitragsgarantie ist nicht dasselbe wie der Garantiezins.

Siehe auch: Garantiezins, Altersvorsorgedepot

Beitragsproportionale Zulage

Das neue Förderprinzip ab 2027. Die Höhe der staatlichen Zulage richtet sich direkt nach dem eingezahlten Beitrag und nicht mehr nach dem Einkommen. Für jeden Euro bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent Zulage, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt (150 Euro pro Monat), erhält die volle Grundzulage von 540 Euro.

Siehe auch: Grundzulage, Mindesteigenbeitrag

Berufseinsteigerbonus

Eine einmalige Zulage von 200 Euro für Sparer, die ihren Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen. Der Bonus gilt sowohl im alten als auch im neuen System ab 2027.

Bestandsschutz

Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, laufen mit allen bisherigen Konditionen unverändert weiter. Es gibt keine automatische Umstellung in das neue Fördersystem. Der Bestandsschutz ist unbefristet. Jeder Sparer entscheidet selbst, ob er seinen Vertrag behält, die Förderung wechselt oder das Kapital überträgt.

Siehe auch: Förderwechsel, Kapitalübertragung

Bruttoeinkommen (rentenversicherungspflichtig)

Das Jahresgehalt vor Steuern und Sozialabgaben, soweit es der Rentenversicherungspflicht unterliegt. Im alten Riester-System bestimmt dieses Einkommen den Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro) müssen eingezahlt werden, um die volle Zulage zu erhalten. Im neuen System ab 2027 spielt das Einkommen für die Förderhöhe keine Rolle mehr.

Siehe auch: Mindesteigenbeitrag

E

ETF (Exchange Traded Fund)

Ein börsengehandelter Fonds, der einen Aktienindex (z. B. den DAX oder den MSCI World) nachbildet. ETFs gelten als kostengünstig und breit gestreut. Im neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 kann staatlich gefördert in ETFs gespart werden.

Siehe auch: Fonds, Altersvorsorgedepot

F

Fonds

Ein Investmentfonds sammelt Geld vieler Anleger und investiert es in Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere. Fondsgebundene Riester-Verträge und Riester-Fondssparpläne investieren die Beiträge in solche Fonds. Schwankungen am Kapitalmarkt wirken sich direkt auf den Vertragswert aus.

Siehe auch: Fondssparplan, ETF

Fondssparplan (Riester)

Eine der vier Riester-Varianten. Die Beiträge fließen in Investmentfonds. Ende 2024 existierten rund 3,1 Millionen Riester-Fondssparpläne (20,4 % des Bestands). Die größten Anbieter sind Union Investment (über Volks- und Raiffeisenbanken), DWS (über Deutsche Bank) und Deka (über Sparkassen). Fondssparpläne haben eine Beitragsgarantie, aber keinen festen Garantiezins.

Siehe auch: Beitragsgarantie, Garantiezins

Förderberechtigung

Nicht jeder kann Riester-Zulagen erhalten. Förderberechtigt sind vor allem Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte. Ehepartner von Förderberechtigten können mittelbar berechtigt sein. Ab 2027 erweitert sich der Kreis: Dann sind auch Selbständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt.

Siehe auch: Mittelbar berechtigt, Versorgungswerk

Förderquote

Das Verhältnis zwischen staatlicher Förderung und eigenem Beitrag, ausgedrückt in Prozent. Beispiel: Wer 600 Euro im Jahr einzahlt und 300 Euro Zulagen erhält, hat eine Förderquote von 50 %. Die Förderquote zeigt auf einen Blick, wie viel der Staat zum eigenen Sparbeitrag dazugibt.

Förderschädliche Verwendung

Wenn ein Riester-Vertrag gekündigt wird, gilt das steuerlich als förderschädlich. Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile der gesamten Vertragslaufzeit müssen an den Staat zurückgezahlt werden. Bei einer Mutter mit zwei Kindern und 18 Jahren Laufzeit können das 8.000 bis 10.000 Euro sein. Eine Kapitalübertragung ab 2027 ist dagegen nicht förderschädlich.

Siehe auch: Kapitalübertragung, Kündigung

Förderwechsel

Ein neuer Weg ab 2027. Der bestehende Riester-Vertrag bleibt mit allen Konditionen erhalten: Garantiezins, Rentenfaktor und Kostenstruktur bleiben bestehen. Nur die staatliche Förderung läuft künftig im neuen System. Eine einseitige Erklärung gegenüber dem Anbieter genügt. Kein neues Produkt nötig, keine Wechselkosten. Die Grundzulage kann dann von 175 Euro auf bis zu 540 Euro steigen. Der Förderwechsel ist nicht rückgängig zu machen.

Siehe auch: Kapitalübertragung, Grundzulage

Frühstart-Rente

Ein neues Element der Reform 2027. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Staat 10 Euro pro Monat (120 Euro pro Jahr) in ein individuelles Vorsorgedepot. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und steht dem Kind ab dem Rentenalter zur Verfügung.

G

Garantieprodukt (ab 2027)

Eine der drei neuen geförderten Produktkategorien ab 2027. Garantieprodukte sichern einen Teil der eingezahlten Beiträge ab (80 % oder 100 % Beitragsgarantie) und können eine lebenslange Rente bieten. Sie schützen vor Verlusten bei Börsenschwankungen, bieten dafür geringere Renditechancen als das Altersvorsorgedepot. Hierunter fallen auch die neuen Versicherungslösungen.

Siehe auch: Beitragsgarantie, Altersvorsorgedepot, Standardprodukt

Garantiezins (Höchstrechnungszins)

Der Zinssatz, den ein Lebensversicherer auf den Sparanteil eines klassischen Vertrags mindestens gutschreiben muss, und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit. Je früher der Vertrag abgeschlossen wurde, desto höher ist in der Regel der Garantiezins. Riester gibt es erst seit 2002. Der höchste Garantiezins für Riester-Verträge liegt daher bei 3,25 % (Abschluss 2002 bis 2003). Der oft zitierte Wert von 4,0 % gilt nur für ältere Lebensversicherungen, nicht für Riester.

Quelle: GDV/DAV, Höchstrechnungszins-Historie. Der Garantiezins gilt nur für klassische Riester-Rentenversicherungen, nicht für fondsgebundene Verträge. Er bezieht sich auf den Sparanteil, nicht auf den gesamten eingezahlten Beitrag. Bei einer Kapitalübertragung in ein neues Produkt geht der Garantiezins verloren. Beim Förderwechsel bleibt er erhalten.

AbschlussGarantiezins
2002 bis 20033,25 %
2004 bis 20062,75 %
2007 bis 20112,25 %
2012 bis 20141,75 %
2015 bis 20161,25 %
2017 bis 20210,90 %
2022 bis 20240,25 %
ab 20251,00 %

Siehe auch: Sparanteil, Förderwechsel, Kapitalübertragung

Grundzulage

Die jährliche staatliche Zulage für einen Riester-Vertrag, unabhängig von Kindern.

Altes System (bis Ende 2026): maximal 175 Euro pro Jahr, wenn der Mindesteigenbeitrag voll eingezahlt wird.

Neues System (ab 2027): maximal 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro (150 Euro pro Monat). Die Zulage steigt stufenweise mit dem Beitrag.

Siehe auch: Beitragsproportionale Zulage, Mindesteigenbeitrag

Günstigerprüfung

Eine automatische Prüfung durch das Finanzamt. Es vergleicht, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die Summe der Zulagen. Ist die Steuerersparnis größer, wird die Differenz als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt. Der Sparer erhält immer das günstigere Ergebnis. Die Günstigerprüfung gibt es sowohl im alten als auch im neuen System.

Siehe auch: Sonderausgabenabzug

H

Höchstbeitrag

Der Maximalbetrag, der pro Jahr in einen geförderten Riester-Vertrag eingezahlt werden kann.

Altes System: 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen).

Neues System ab 2027: bis zu 6.840 Euro pro Jahr insgesamt, davon werden maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag mit Zulagen gefördert.

K

Kapitalübertragung

Ab 2027 können Sparer das gesamte angesparte Kapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag in ein neues, gefördertes Produkt überführen. Ein formloses Schreiben an den bisherigen Anbieter genügt, dessen Zustimmung ist nicht nötig. Alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten. Allerdings entfällt der Garantiezins des Altvertrags, und es können Wechselkosten anfallen. Die Kapitalübertragung unterscheidet sich grundlegend vom Förderwechsel und von der Kündigung.

Siehe auch: Förderwechsel, Kündigung, Förderschädliche Verwendung

Kinderzulage

Eine jährliche staatliche Zulage pro Kind mit Kindergeldbezug, zusätzlich zur Grundzulage.

Altes System: 300 Euro pro Kind und Jahr (geboren ab 2008) bzw. 185 Euro pro Kind und Jahr (geboren vor 2008).

Neues System ab 2027: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, ebenfalls beitragsproportional. Die volle Kinderzulage gibt es bei einem Eigenbeitrag von mindestens 300 Euro pro Jahr je Kind (25 Euro pro Monat).

Die Kinderzulage wird standardmäßig der Mutter zugewiesen. Eltern können die Zuweisung auf Antrag ändern.

Siehe auch: Grundzulage

Kündigung (Riester-Vertrag)

Die Auflösung eines Riester-Vertrags mit Auszahlung des Guthabens. Eine Kündigung gilt als förderschädliche Verwendung. Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen an den Staat zurückgezahlt werden. Mit der Reform 2027 gibt es eine deutlich günstigere Alternative: die Kapitalübertragung in ein neues Produkt, bei der die komplette bisherige Förderung erhalten bleibt.

Siehe auch: Förderschädliche Verwendung, Kapitalübertragung

L

Langlebigkeitsrisiko

Das finanzielle Risiko, dass das Ersparte nicht bis ans Lebensende reicht. Eine lebenslange Rente schützt vor diesem Risiko, weil sie unabhängig vom Alter bis zum Tod gezahlt wird. Im Altersvorsorgedepot ohne lebenslange Rente trägt der Sparer dieses Risiko selbst.

Siehe auch: Lebenslange Rente

Lebenslange Rente

Eine monatliche Zahlung, die ab Rentenbeginn bis zum Lebensende erfolgt, unabhängig davon, wie alt der Sparer wird. Im bisherigen Riester-System war die lebenslange Rente die Standardauszahlungsform. Ab 2027 bleiben lebenslange Renten über Garantieprodukte möglich. Daneben gibt es befristete Auszahlpläne als neue Option.

Siehe auch: Auszahlplan, Rentenfaktor

M

Mindesteigenbeitrag

Der Betrag, den ein Sparer selbst einzahlen muss, um die volle staatliche Zulage zu erhalten.

Altes System: 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen, maximal 2.100 Euro insgesamt. Mindestens 60 Euro pro Jahr (Sockelbetrag). Steigt das Gehalt, steigt auch der Mindesteigenbeitrag. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Sparer ihre Zulage nicht voll ausschöpfen.

Neues System ab 2027: Mindestens 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat) für jede Förderung. 1.800 Euro pro Jahr (150 Euro pro Monat) für die volle Grundzulage. Das Einkommen spielt keine Rolle mehr.

Siehe auch: Grundzulage, Förderquote

Mittelbar berechtigt

Ehepartner von unmittelbar förderberechtigten Personen können über deren Riester-Vertrag eine eigene Zulage erhalten, auch wenn sie selbst nicht rentenversicherungspflichtig sind. Voraussetzung: ein eigener Riester-Vertrag mit einem Mindestbeitrag (im neuen System ab 2027: 120 Euro pro Jahr). Die Grundzulage für mittelbar Berechtigte ist im neuen System auf 175 Euro gedeckelt.

R

Reform 2027

Kurzbezeichnung für die Altersvorsorge-Reform, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Ab diesem Datum gilt ein neues Fördersystem mit höheren Zulagen, einfacherer Förderlogik und drei neuen Produktkategorien (Altersvorsorgedepot, Garantieprodukte, Standardprodukt). Bestehende Riester-Verträge genießen unbefristeten Bestandsschutz.

Siehe auch: Altersvorsorge-Reformgesetz

Rentenfaktor

Eine Kennzahl in klassischen Riester-Rentenversicherungen. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro Vertragsguthaben garantiert wird. Ältere Verträge haben oft bessere Rentenfaktoren als heutige, weil die Kalkulation auf günstigeren Sterbetafeln basiert. Bei einer Kapitalübertragung geht der garantierte Rentenfaktor des Altvertrags verloren. Beim Förderwechsel bleibt er erhalten.

Siehe auch: Förderwechsel, Kapitalübertragung

Riester-Rente

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge, eingeführt 2002 und benannt nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester. Wer regelmäßig spart, erhält staatliche Zulagen und Steuervorteile. Es gibt vier Varianten: Rentenversicherung (66 % des Bestands), Fondssparplan (20 %), Wohn-Riester (10 %) und Banksparplan (3 %). Ab 2027 werden keine neuen Riester-Verträge nach altem Muster mehr abgeschlossen. Bestehende Verträge bleiben unverändert erhalten.

Riester-Rentenversicherung (klassisch)

Die häufigste Riester-Variante. Ein Lebensversicherer garantiert einen festen Zinssatz auf den Sparanteil (den Garantiezins) und eine lebenslange monatliche Rente. Rund zwei Drittel aller Riester-Verträge sind klassische Rentenversicherungen. Sie bieten hohe Sicherheit, haben aber oft höhere Kosten als Fondssparpläne oder das neue Altersvorsorgedepot.

Siehe auch: Garantiezins, Sparanteil

Riester-Rentenversicherung (fondsgebunden)

Eine Variante der Riester-Rentenversicherung, bei der die Beiträge ganz oder teilweise in Fonds investiert werden. Es gibt eine Beitragsgarantie (die eingezahlten Beiträge sind zu Rentenbeginn mindestens vorhanden), aber keinen festen Garantiezins. Die Renditechancen sind höher als bei klassischen Verträgen, die Schwankungen ebenfalls.

Siehe auch: Beitragsgarantie, Fonds

Ruhender Vertrag

Ein beitragsfrei gestellter Riester-Vertrag, in den keine Beiträge mehr fließen. Rund 3 Millionen Verträge in Deutschland sind ruhend gestellt, fast jeder fünfte. Das Kapital ist nicht verloren, aber es fließen weder neue Beiträge noch Zulagen. Häufige Auslöser: Elternzeit, Teilzeitwechsel, Jobwechsel. Ab 2027 gibt es drei sinnvolle Wege: Beiträge wieder aufnehmen, Kapital in ein neues Produkt übertragen oder den Vertrag so weiterlaufen lassen.

Siehe auch: Beitragsfreistellung

Rückkaufswert

Der Betrag, den der Versicherer auszahlt, wenn ein Vertrag vorzeitig aufgelöst wird. Der Rückkaufswert liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge, weil Abschluss- und Verwaltungskosten bereits abgezogen wurden. Bei einer Kündigung wird zusätzlich die gesamte bisherige Förderung abgezogen.

Siehe auch: Kündigung

S

Sockelbetrag

Der absolute Mindestbeitrag im alten Riester-System: 60 Euro pro Jahr (5 Euro pro Monat). Selbst wenn die 4-Prozent-Regel rechnerisch einen niedrigeren Betrag ergeben würde, muss mindestens der Sockelbetrag eingezahlt werden, um Zulagen zu erhalten. Im neuen System ab 2027 liegt der Mindestbeitrag bei 120 Euro pro Jahr.

Sonderausgabenabzug

Riester-Beiträge inklusive des Zulagenanspruchs können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im alten System bis maximal 2.100 Euro, im neuen System bis 1.800 Euro Eigenbeitrag plus Zulagen. Das Finanzamt prüft über die Günstigerprüfung automatisch, ob die Steuerersparnis daraus höher ausfällt als die Zulagen.

Siehe auch: Günstigerprüfung

Sparanteil

Der Teil des Riester-Beitrags, der tatsächlich in die Geldanlage fließt. Vom eingezahlten Bruttobeitrag werden zunächst Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen. Was übrig bleibt, ist der Sparanteil. Der Garantiezins bezieht sich auf diesen Sparanteil, nicht auf den gesamten Beitrag. Bei kostengünstigen Verträgen ist der Sparanteil hoch, bei teuren Altverträgen kann er deutlich niedriger sein.

Siehe auch: Garantiezins

Standardprodukt (ab 2027)

Die dritte neue Produktkategorie ab 2027 neben Altersvorsorgedepot und Garantieprodukten. Das Standardprodukt wird von jedem Anbieter verpflichtend angeboten und hat einen gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent pro Jahr. Es ist auf das Wesentliche beschränkt und lässt sich kaum an persönliche Bedürfnisse anpassen. Zum Vergleich: Viele alte Riester-Verträge liegen bei Gesamtkosten von 1,5 bis 2,5 Prozent.

Siehe auch: Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt

V

Versorgungswerk (berufsständisch)

Eigenständige Rentenversicherungen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Apotheker. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke waren im alten Riester-System nicht förderberechtigt. Ab 2027 ändert sich das: Auch sie können erstmals die staatliche Förderung nutzen.

W

Wohn-Riester (Eigenheimrente)

Eine der vier Riester-Varianten. Die staatliche Förderung fließt nicht in einen Sparvertrag, sondern in die Tilgung einer selbstgenutzten Immobilie. Ende 2024 existierten rund 1,5 Millionen Wohn-Riester-Verträge (10,1 % des Bestands), vor allem bei den großen Bausparkassen Schwäbisch Hall, LBS, Wüstenrot und BHW.

Z

Zulage (Riester)

Der Oberbegriff für die staatlichen Zuschüsse in einen Riester-Vertrag. Die Zulage setzt sich zusammen aus Grundzulage, Kinderzulage und gegebenenfalls dem Berufseinsteigerbonus. Im neuen System ab 2027 sind die Zulagen insgesamt deutlich höher, vor allem die Grundzulage (bis zu 540 statt 175 Euro).

Siehe auch: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus

Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Die Behörde, die für die Verwaltung und Auszahlung der Riester-Zulagen zuständig ist. Sie ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt. Die ZfA prüft die Förderberechtigung und überweist die Zulagen direkt an den Riester-Anbieter.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen als Informationsquelle und zur ersten Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle versicherungsfachliche Beratung, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir eine persönliche Fachberatung.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Aeiforia-Studie, Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (AltvRefG, Mai 2026). Datenstand: Juli 2026.