Häufig gestellte Fragen
48 Antworten rund um Riester, die Reform 2027 und Ihre Förderung verständlich beantwortet.
Was sich ab 2027 ändert
Nein. Abgeschafft wird nur der Neuabschluss klassischer Riester-Verträge nach altem Muster. Alle bestehenden Verträge bleiben unverändert erhalten und genießen unbefristeten . Es gibt keinen Stichtag, an dem Ihr Vertrag automatisch endet.
Bestehende Verträge bleiben unverändert erhalten. Es gibt keine automatische Umstellung, jeder Sparer entscheidet selbst, ob er weiterführt, beitragsfrei stellt oder das Kapital ins neue System überträgt.
Für die meisten Sparer ja. Im neuen System steigt die von 175 Euro auf bis zu 540 Euro pro Jahr, und die Förderung hängt nicht mehr vom Einkommen ab, sondern direkt vom eigenen Beitrag. Wie groß der Unterschied in Ihrem Fall ausfällt, zeigt der Förderrechner in zwei Minuten.
Die neue Förderung ist beitragsproportional und einkommensunabhängig. Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent , für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro im Jahr gibt es 25 Cent Zulage. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, also 150 Euro im Monat, erhält die volle von 540 Euro. Der Mindestbeitrag für jede Förderung liegt bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat.
Das ist eine neue, ab 2027 geförderte Produktkategorie, mit der Sie in und ETFs sparen können, ohne verpflichtende . Es bietet höhere Renditechancen, schwankt dafür stärker mit dem Kapitalmarkt. Daneben bleiben Produkte mit Beitragsgarantie und ein staatliches wählbar.
Ab 2027 gibt es drei geförderte Kategorien. Erstens: Produkte mit (80 oder 100 Prozent), die Sicherheit und eine bieten. Zweitens: das , mit dem Sie ohne Garantie in und ETFs sparen können und höhere Renditechancen haben. Drittens: ein staatlich vorgegebenes mit einem Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent pro Jahr. Welche Variante passt, hängt davon ab, wie viel Sicherheit Ihnen wichtig ist und wie viel Schwankung Sie tragen wollen.
Das ist eine gesetzlich vorgegebene Basislösung, die jeder Anbieter ab 2027 anbieten muss. Die Gesamtkosten dürfen maximal 1,0 Prozent pro Jahr betragen. Zum Vergleich: Viele bestehende Riester-Altverträge liegen bei 1,5 bis 2,5 Prozent Gesamtkosten. Das Standardprodukt ist bewusst einfach gehalten und lässt sich kaum an die persönliche Situation anpassen.
Ja. Neben der lebenslangen monatlichen Rente werden ab 2027 auch befristete Auszahlpläne möglich, zum Beispiel über 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr. Im bisherigen Riester-System war die die einzige reguläre Auszahlungsform.
Die ist ein neues Element der Reform. Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren zahlt der Staat ab 2027 monatlich 10 Euro in ein individuelles Vorsorgedepot. Eltern müssen dafür nichts einzahlen. Das Geld wird automatisch für das Kind angelegt und kann ab dem Rentenalter genutzt werden.
Ja. Erstmals sind ab 2027 auch Selbständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt. Im bisherigen Riester-System waren Selbständige fast vollständig ausgeschlossen. Für Selbständige gibt es keinen Alt-Vergleich, da sie im alten System keine Riester-Förderung erhalten konnten.
Wichtig ist vor allem, sich die Zulagen für das Jahr 2026 im alten System zu sichern. Einen Handlungszwang gibt es darüber hinaus nicht. Ob ein Wechsel oder eine Anpassung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Vertrag ab und lässt sich am besten in einer Fachberatung klären.
Der Bundesrat hat dem Reformgesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt das alte System unverändert weiter. Ab dem 1. Januar 2027 startet das neue Fördersystem. Neue Verträge werden dann nach der neuen Logik gefördert, und der Wechsel aus Altverträgen wird möglich. Bestehende Verträge behalten ihren zeitlich unbegrenzt.
Optionen für Ihren bestehenden Vertrag
Ja. Der gilt unbefristet. Ob das die wirtschaftlich beste Lösung ist, hängt vom Vertragstyp, den Kosten und dem ab.
Drei Wege stehen zur Wahl. Erstens: Vertrag behalten, alles bleibt wie bisher, inklusive alter Förderung von maximal 175 Euro . Zweitens: , das gesamte angesparte Kapital wird in ein neues, gefördertes Produkt überführt, alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten, aber der entfällt. Drittens: Kündigen, was fast immer die teuerste Option ist, weil sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.
Sie behalten Ihren Altvertrag mit allen Konditionen. Nur die staatliche Förderung läuft ab sofort im neuen System mit bis zu 540 Euro . und bleiben erhalten.
Ein formloses Schreiben an den bisherigen Anbieter genügt, dessen Zustimmung ist nicht nötig. Alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, der Vertrag wird sauber in ein neues, gefördertes Produkt überführt.
Beim bleibt der Altvertrag mit allen Konditionen bestehen, nur die Förderung läuft im neuen System weiter. Der und der bleiben erhalten. Bei einer wandert das gesamte Kapital in ein neues Produkt. Alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten, aber der Garantiezins des Altvertrags entfällt. Der Förderwechsel ist nicht rückgängig zu machen. Welcher Weg besser passt, hängt vom Vertragstyp, dem Garantiezins und den Kosten ab.
Nein. Alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben bei einer Übertragung vollständig erhalten. Nur bei einer müssen sie zurückgezahlt werden.
Eine gilt steuerlich als . Sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus der gesamten Vertragslaufzeit müssen an den Staat zurückgezahlt werden. Bei einer Mutter mit zwei Kindern und 18 Jahren Vertragslaufzeit kommen schnell 8.000 bis 10.000 Euro zusammen, plus zusätzlich versteuerter Ertragsanteil. Mit der gibt es mit der eine Alternative ohne Förderverlust. Es gibt fast keinen Grund mehr zu kündigen.
Nein. Es gibt keinen Stichtag. Aber je früher ein günstigerer Weg genutzt wird, desto mehr profitieren Sie über die Restlaufzeit.
Garantiezins und Vertragskonditionen
Nein. Fondsgebundene Riester-Verträge haben eine , aber keinen festen . Der Zinsvorteil betrifft ausschließlich klassische Rentenversicherungen.
Der hängt vom Abschlussjahr ab und gilt nur für klassische Riester-Rentenversicherungen. Riester-Verträge gibt es erst seit 2002, der Höchstwert liegt bei 3,25 Prozent für Verträge aus den Jahren 2002 und 2003. In den Folgejahren sank er schrittweise: 2,75 Prozent für 2004 bis 2006, 2,25 Prozent für 2007 bis 2011, 1,75 Prozent für 2012 bis 2014, 1,25 Prozent für 2015 und 2016, 0,90 Prozent für 2017 bis 2021, 0,25 Prozent für 2022 bis 2024 und 1,00 Prozent ab 2025. Der oft zitierte Wert von 4,0 Prozent stammt aus der Zeit vor Riester und gilt nicht für Riester-Verträge.
Nein. Riester-Verträge gibt es erst seit 2002. Der Höchstrechnungszins lag damals bei 3,25 Prozent. Die 4 Prozent galten nur für Lebensversicherungen, die zwischen Juli 1994 und Juni 2000 abgeschlossen wurden, also vor der Einführung der .
Das kommt auf den Wechselweg an. Beim reinen bleibt der Altvertrag mit dem bestehen. Bei einer in ein neues Produkt entfällt der Garantiezins des Altvertrags. Wer einen Vertrag mit hohem Garantiezins hält, etwa aus den Jahren 2002 bis 2006, sollte diesen Unterschied kennen, bevor er sich entscheidet.
Förderung und Zulagen
Im alten System beträgt die 300 Euro pro Kind und Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren sind, und 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind. Voraussetzung ist der laufende Kindergeldbezug. Im neuen System ab 2027 bleibt die Kinderzulage bei bis zu 300 Euro pro Kind, wird aber direkt an den Eigenbeitrag gekoppelt: Pro eingezahltem Euro gibt es einen Euro Kinderzulage, maximal 300 Euro pro Kind. Die volle Kinderzulage erreichen Sie ab einem Eigenbeitrag von 25 Euro pro Monat je Kind.
Um im alten System die volle zu erhalten, müssen Sie 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen, abzüglich Ihres Zulagenanspruchs. Der Gesamtbeitrag ist bei 2.100 Euro pro Jahr gedeckelt. Mindestens 60 Euro pro Jahr, also 5 Euro pro Monat, müssen in jedem Fall fließen. Zahlen Sie weniger als den , wird die Zulage anteilig gekürzt.
Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis durch den höher ist als die . Ist das der Fall, erhalten Sie die Differenz als zusätzliche Steuererstattung. Dieser Mechanismus gilt in beiden Systemen, alt und neu. Besonders für Gutverdiener ohne Kinder macht die den steuerlichen Vorteil oft größer als die Zulage allein.
Wer vor dem 25. Geburtstag einen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro als . Das gilt im alten System ebenso wie im neuen ab 2027.
Im alten System kann ein nicht rentenversicherungspflichtiger Ehegatte über den Partner sein und einen eigenen Vertrag besparen. Im neuen System ab 2027 bleibt der mittelbar berechtigte Ehegatte bei maximal 175 Euro gedeckelt. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr. Rund 350.000 Personen, überwiegend Frauen, nutzen aktuell die mittelbare Berechtigung.
Ja, mehrere Verträge sind möglich. Die staatliche Förderung wird allerdings nur auf einen Vertrag gleichzeitig gezahlt. In Deutschland gibt es rund 15 Millionen Verträge, aber nur 9,8 Millionen geförderte Personen. Viele halten also mehr als einen Vertrag. Die Zulagen und Steuervorteile können nur für einen Vertrag geltend gemacht werden.
Häufige Fehler
Drei Faktoren entscheiden: Wie hoch sind die laufenden Kosten, wie hoch ist der , und wie viel Förderung holen Sie tatsächlich ab. Der Förderrechner gibt einen ersten Überblick, ein Vertragsdetail-Check schafft Klarheit.
Dann verschenken Sie staatliches Geld. Daten des Bundesfinanzministeriums zeigen: Nur 50 Prozent aller Sparer holen ihre volle Förderung ab, jeder vierte bekommt sogar weniger als die Hälfte. Häufigste Ursache ist, dass der Beitrag seit Vertragsabschluss nicht an Gehaltserhöhungen angepasst wurde. Im neuen System ab 2027 ist der Effekt noch stärker, weil die auf bis zu 540 Euro steigt.
Im alten System steigt mit dem Gehalt automatisch der Mindestbeitrag für die volle . Wer 2007 mit 25.000 Euro Brutto gestartet ist und heute 45.000 Euro verdient, müsste den Beitrag fast verdoppelt haben. Im neuen System ab 2027 hängt die Zulage direkt am Beitrag. Wer die volle von 540 Euro will, muss 150 Euro pro Monat einzahlen. In beiden Welten gilt: Wer den Beitrag nicht aktiv steuert, lässt Förderung liegen.
Rund drei Millionen Riester-Verträge in Deutschland sind beitragsfrei gestellt. Solange kein Beitrag fließt, gibt es auch keine Zulagen. Bei einer Mutter mit zwei Kindern ab 2008 verfallen so jedes Jahr 775 Euro an Förderung: 175 Euro plus 600 Euro . Das angesparte Kapital ist nicht verloren, aber eingefroren. Mit der gibt es drei Wege: Beiträge wieder aufnehmen und die Förderung zurückholen, das Kapital in ein neues Produkt übertragen, oder den Vertrag im alten System weiterlaufen lassen. Eine ist fast immer die schlechteste Option.
Vertragsarten und Sonderfälle
Riester wurde in vier Varianten angeboten: klassische Rentenversicherungen (rund 66 Prozent aller Verträge), Fondssparpläne (rund 20 Prozent), zur Eigenheimfinanzierung (rund 10 Prozent) und Banksparpläne (rund 3 Prozent). Versicherungsverträge bilden damit den mit Abstand größten Block. Die Art des Vertrags bestimmt, welche Konditionen gelten und welche Optionen ab 2027 besonders relevant sind.
, auch Eigenheimrente genannt, wurde überwiegend über Bausparkassen vertrieben. Die rund 1,5 Millionen Verträge liegen fast vollständig bei Schwäbisch Hall, LBS, Wüstenrot und BHW. Wohn-Riester unterliegt komplexen Regeln, insbesondere bei der Besteuerung im Alter über das sogenannte Wohnförderkonto. Die verändert die Rahmenbedingungen. Eine individuelle Beratung ist hier besonders sinnvoll.
Ja. Beamte und Soldaten gehören neben den gesetzlich Rentenversicherten zu den förderberechtigten Personengruppen. Rund 620.000 Beamte nutzen aktuell die Riester-Förderung, das entspricht 6,4 Prozent aller Geförderten. Für Beamte mit hohem Einkommen ist der über die häufig der wirksamere Förderhebel als die allein.
Mit dem Ende des Kindergeldbezugs entfällt die . Der für die volle Förderung bleibt aber einkommensabhängig. Viele Mütter zwischen 50 und 55 merken nicht, dass ihre Förderausnutzung plötzlich sinkt. Die Beiträge wurden nie angepasst, und ohne Kinderzulage greift jetzt der als Hauptfördermechanismus. Wer in dieser Situation steckt, sollte den eigenen Beitrag und die Förderung neu prüfen.
Markt und Anbieter
Ende 2024 zählte das Bundesarbeitsministerium rund 15 Millionen förderfähige Riester-Verträge in der . Das ist der niedrigste Stand seit zwölf Jahren. Zusätzlich sind bereits rund 1,2 Millionen Verträge in der . Mit ruhenden Verträgen und Policen in Auszahlung gibt es insgesamt mehr als 16 Millionen bestehende Riester-Engagements. Riester bleibt damit die meistverbreitete Form der geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland.
Hinter den Verträgen liegt ein geschätzter Kapitalstock von rund 225 Milliarden Euro. Das rechnerische Durchschnittsguthaben beträgt rund 15.000 Euro pro Vertrag, mit sehr hoher Streuung. Alte, durchgehend besparte Verträge tragen den Großteil des Kapitals, während ruhende und junge Verträge kaum Substanz haben. Rund 128 Milliarden Euro allein liegen in Riester-Rentenversicherungen.
Eine Branchenstudie schätzt, dass rund 65 Milliarden Euro aus bestehenden Riester-Verträgen in das neue System überführt werden könnten. Das entspricht mehr als einem Viertel des gesamten Kapitalstocks. Allein bei Rentenversicherungen werden rund 49 Milliarden Euro Abflusspotenzial erwartet. Für Bestandskunden bedeutet das: Es entsteht ein enormer Beratungsbedarf.
2023 erhielten rund 1,17 Millionen Personen eine . Die durchschnittliche Monatsrente lag bei 136 Euro, also rund 1.636 Euro im Jahr. Das zeigt, dass viele Verträge klein sind und der Nutzen für Kunden häufig hinter den Erwartungen zurückbleibt. Eine ehrliche Bestandsaufnahme ist deshalb umso wichtiger.
Förderrechner
Der Förderrechner beantwortet drei Fragen: Wie hoch ist die Förderung im alten Riester-System, wie hoch im neuen System ab 2027, und wo bekommen Sie mehr. Das Ergebnis zeigt die als Headline, einen aufgeschlüsselten Breakdown der einzelnen Förderkomponenten (, , Steuererstattung) und eine Langfrist-Projektion über die Restlaufzeit bis zur Rente. Die staatliche Förderung lässt sich auf Basis der Gesetzeslage exakt berechnen.
Für den Fördervergleich brauchen Sie sechs bis sieben Angaben: Beschäftigungsstatus (angestellt, beamtet oder selbständig), des Vorjahres, monatliche Sparrate, Familienstand, Anzahl der Kinder mit Kindergeldbezug, deren Geburtsjahre (vor oder ab 2008) und Ihr Geburtsjahr. Optional können Sie den Vertragstyp (klassisch oder fondsgebunden) und das Abschlussjahr ergänzen, dann erhalten Sie zusätzlich einen -Hinweis.
Nein. Der Rechner zeigt, wie viel mehr Förderung im neuen System möglich wäre. Das ist ein Schnell-Check, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ob sich ein konkreter Wechsel lohnt, hängt an vertragsindividuellen Faktoren wie , , Restlaufzeit und Kosten. Diese Faktoren kann ein Rechner nicht automatisiert bewerten. Jede Ergebnisseite endet daher mit dem Angebot einer kostenlosen Fachberatung.
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Ja. Die Fachberatung ist kostenlos und unverbindlich. Einer unserer IHK-zertifizierten Experten schaut sich in 20 Minuten die Details Ihres Vertrags an: Förderhöhe, , Kosten und die Optionen. Am Ende haben Sie alles, was Sie für eine gute Entscheidung brauchen.
Telefonisch unter 069 247 471 400, per E-Mail an kundenservice@loyago.de oder über das Kontaktformular auf der Website. Sie können auch direkt den Förderrechner nutzen und anschließend eine kostenlose Fachberatung anfragen.
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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen als Informationsquelle und zur ersten Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle versicherungsfachliche Beratung, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir eine persönliche Fachberatung.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Aeiforia-Studie, Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (AltvRefG, Mai 2026). Datenstand: Juli 2026.